1. Investitionsregistrierung
Schließen Sie die Registrierung beim Investitionsministerium vor Aufnahme der Tätigkeit ab.
Erstellt eine Kostenschätzung und eine individuelle Gründungs-Checkliste.
Variable Beträge sind Schätzungen. Ersetzen Sie sie durch das Angebot oder die Rechnung der zuständigen Behörde.
Schließen Sie die Registrierung beim Investitionsministerium vor Aufnahme der Tätigkeit ab.
Beginnen Sie die Gründung über das Saudi Business Center.
Dokumentieren Sie die Gründung und stellen Sie den Handelsregistereintrag aus.
Registrieren Sie die nationale Geschäftsadresse des Unternehmens.
Prüfen Sie die Anforderungen an Tätigkeit und Standort und berechnen Sie die Gebühren.
Schließen Sie die geltende Mitgliedschaft bei der Handelskammer ab.
Registrieren Sie Unternehmen und Beschäftigte bei der Sozialversicherung.
Erfüllen Sie Beschäftigungs- und Saudisierungsanforderungen und beantragen Sie Arbeitserlaubnisse.
Prüfen Sie Verpflichtungen zu Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Zakat.
Dieses Werkzeug dient nur der ersten Planung und stellt keine Investitionsgenehmigung oder Rechts- beziehungsweise Steuerberatung dar. Anforderungen unterscheiden sich nach Tätigkeit und Aufsichtsbehörde.
Erstellt eine Kostenschätzung und eine individuelle Gründungs-Checkliste.