Saudische Immobilientransaktionssteuer
Steuer von 5 % mit Förderung der ersten Wohnung bis zu einer Million SAR.
Steuer von 5 % mit Förderung der ersten Wohnung bis zu einer Million SAR.
Wählen Sie Rabatt, Mehrwertsteuer, Trinkgeld, Zakat oder Immobilienübertragungssteuer.
Endpreis und Ersparnis.
Rechner öffnenSteuer auf Nettopreis aufschlagen.
Rechner öffnenRechnung fair teilen.
Rechner öffnen2,5% des Nettovermögens.
Rechner öffnenSteuer von 5 % mit Förderung der ersten Wohnung bis zu einer Million SAR.
Seit Oktober 2020 sind Immobilienverkäufe in Saudi-Arabien nach dem bereitgestellten Inhalt von der Mehrwertsteuer von 15 % befreit und unterliegen stattdessen bei jeder Eigentumsübertragung einer Immobilien-Transaktionssteuer von 5 %. Für saudische Staatsangehörige ist besonders wichtig, dass der Staat die Steuer für die erste selbst genutzte Wohnimmobilie bis zu einem Kaufpreisanteil von 1.000.000 SAR übernimmt. Dieser Rechner zeigt, welchen Betrag Sie selbst zahlen und welchen Anteil der Staat übernimmt.
Geben Sie den Immobilienpreis ein und wählen Sie aus, ob es sich um die erste Wohnimmobilie eines saudischen Staatsangehörigen handelt. Die vollständige Steuer beträgt 5 % des Kaufpreises. Bei einer berechtigten ersten Wohnimmobilie übernimmt das Ministerium für Kommunalwesen und Wohnungsbau die Steuer auf die ersten 1.000.000 SAR. Nach Ausstellung der Berechtigungsbescheinigung über die Sakani-Plattform zahlen Sie daher nur 5 % auf den darüber hinausgehenden Betrag.
Die Steuer wird laut dem bereitgestellten Inhalt vor oder während der Eigentumsumschreibung beim Notar an die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde ZATCA entrichtet. Grundsätzlich ist der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet, sofern im Kaufvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei einer ersten Wohnimmobilie mit einem Kaufpreis von 1.500.000 SAR beträgt die vollständige Steuer 75.000 SAR. Der Staat übernimmt davon 50.000 SAR für die ersten 1.000.000 SAR, sodass Sie nur 25.000 SAR zahlen. Bei einem Kaufpreis von 900.000 SAR wäre nach dem bereitgestellten Inhalt keine eigene Steuerzahlung erforderlich.
Diese Berechnung dient nur der Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung bei ZATCA und auf der Sakani-Plattform. Vorschriften, Voraussetzungen und Ausnahmen können regelmäßig aktualisiert werden.
Gesetzlich ist nach dem bereitgestellten Inhalt grundsätzlich der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet. Im Kaufvertrag kann jedoch ausdrücklich vereinbart werden, dass der Käufer die Steuer vollständig oder teilweise übernimmt. In der Praxis wird die Steuer häufig bei den Preisverhandlungen berücksichtigt. Berechnen Sie sie daher, bevor Sie ein Kaufangebot abgeben.
Sie müssen saudischer Staatsangehöriger sein und dürfen zuvor keine Wohnimmobilie besessen haben. Außerdem muss die Berechtigungsbescheinigung vor der Eigentumsübertragung elektronisch über das Sakani-Portal ausgestellt werden. Die erworbene Immobilie wird in Ihrem Datensatz erfasst, und die Förderung kann nur einmal genutzt werden.
Nach dem bereitgestellten Inhalt ist die Verteilung eines Nachlasses unter den gesetzlichen Erben ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind unentgeltliche Schenkungen an Verwandte innerhalb der gesetzlich festgelegten Verwandtschaftsgrade, Stiftungen zugunsten zugelassener Einrichtungen sowie Eigentumsübertragungen als Finanzierungssicherheit, sofern das Eigentum anschließend zurückübertragen wird.
Diese Quellen werden zur Prüfung von Begriffen, Formeln und Informationen des Rechners verwendet.