Grenzwerte für Fehlzeiten und Prüfungsausschlüsse können je nach Universität, Fakultät, Studiengang und Lehrveranstaltung unterschiedlich sein. Dieser Rechner vergleicht Ihre aktuelle Fehlzeitenquote mit dem von Ihnen eingegebenen Grenzwert.
So funktioniert es
Geben Sie die Gesamtzahl der Lehrveranstaltungen, Ihre bisherigen Fehlzeiten und den nach der für Sie geltenden Ordnung zulässigen Grenzwert ein. Der Standardwert beträgt 25 % und kann geändert werden.
Die Formel
Das Ergebnis hängt von der Zahl der Lehrveranstaltungen, der Erfassungsmethode Ihrer Hochschule und dem eingegebenen Grenzwert ab. Prüfen Sie die aktuelle Studienordnung und den offiziellen Anwesenheitsnachweis.
Rechenbeispiel
Beispiel: Bei 45 Lehrveranstaltungen, 8 Fehlzeiten und einem eingegebenen Grenzwert von 25 % beträgt die Quote 17,8 %. Rechnerisch sind 11 Fehlzeiten zulässig und 3 verbleiben bis zum eingegebenen Grenzwert.
Der Standardwert von 25 % ist ein veränderbares Beispiel und keine allgemeingültige Hochschulregel.
Häufige Fragen
Werden ärztlich entschuldigte Fehlzeiten berücksichtigt?
Die Behandlung entschuldigter Fehlzeiten hängt von der jeweiligen Hochschul- und Kursordnung ab. Verwenden Sie die Fehlzeitenzahl, die Ihre Hochschule tatsächlich zugrunde legt.
Was bedeutet ein DN- oder Ausschlussvermerk?
Bedeutung und akademische Folgen unterscheiden sich je nach Hochschule. Prüfen Sie die geltende Prüfungs- und Studienordnung.
Was geschieht beim exakten Erreichen des Grenzwerts?
Das hängt von der Formulierung der geltenden Ordnung ab. Der Rechner führt nur einen mathematischen Vergleich durch und entscheidet nicht über einen Prüfungsausschluss.