Für die Altersversorgung im saudischen Privatsektor gelten je nach Situation des Versicherten am 3. Juli 2024 unterschiedliche Regeln. Ein Fall kann weiterhin unter die bestehenden GOSI-Regeln fallen, den Übergangsänderungen des bisherigen Systems unterliegen oder vollständig vom neuen Sozialversicherungssystem erfasst werden. Der Rechner bestimmt diese Einordnung automatisch.
So funktioniert es
Geben Sie das gregorianische Geburtsdatum, die gesamten Beitragsmonate und den für die Rentenberechnung maßgeblichen Durchschnittslohn ein. Geben Sie außerdem an, ob vor dem 3. Juli 2024 eine nicht abgefundene Versicherungszeit bestand und gegebenenfalls wie viele Beitragsmonate zu diesem Datum vorhanden waren.
Die Formel
Ohne nicht abgefundene frühere Versicherungszeit gilt grundsätzlich das neue System. Bestehende Versicherte können abhängig von Alter und Beitragsmonaten am Reformstichtag in die Übergangsgruppe fallen. Im neuen System beträgt das reguläre Alter 65 gregorianische Jahre und die Mindestdauer bei diesem Alter 180 Monate. Vorzeitiger Ruhestand kann bis zu zehn Jahre früher bei 360 Monaten und weiteren Voraussetzungen möglich sein.
Rechenbeispiel
Wer nach dem 3. Juli 2024 erstmals in den Arbeitsmarkt eintritt und keine frühere nicht abgefundene Versicherungszeit besitzt, wird dem neuen System zugeordnet. Bei früheren Beiträgen entscheidet die Situation am Reformstichtag über Übergangs- oder bestehendes System.
Häufige Fragen
Wie bestimmt der Rechner mein System?
Er verwendet frühere nicht abgefundene Versicherungszeiten sowie Alter und Beitragsmonate am 3. Juli 2024 und berechnet die Einordnung selbst.
Welchen Lohn soll ich eingeben?
Verwenden Sie den für Ihre Rentenberechnung maßgeblichen Durchschnittslohn. Im neuen System verweist GOSI auf die höchsten 180 beitragspflichtigen Monate, soweit diese Regel anwendbar ist.
Ist das Ergebnis eine offizielle Rentenzusage?
Nein. Es handelt sich um eine Schätzung. Maßgeblich sind die offiziellen GOSI-Daten und die am tatsächlichen Anspruchsdatum geltenden Regeln.
Prüfen Sie eine Ruhestandsentscheidung immer anhand Ihres offiziellen GOSI-Kontos und der zum Anspruchszeitpunkt geltenden Vorschriften.