Dienstzeitentschädigung in Saudi-Arabien
Berechnung nach Artikel 84 und 85 des saudischen Arbeitsrechts.
Berechnung nach Artikel 84 und 85 des saudischen Arbeitsrechts.
Berechnen Sie Gehaltswerte oder saudische Abfindungsansprüche.
Jährlich ↔ monatlich, wöchentlich, stündlich.
Rechner öffnenBerechnen Sie das geschätzte Nettogehalt nach GOSI-, SANED- und weiteren Abzügen.
Rechner öffnenSozialversicherungsanteile von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Rechner öffnenSchätzt die HRDF-Lohnförderung mit 30 % Grundförderung, Zusatzfaktoren und den aktuellen Höchstgrenzen.
Rechner öffnenSchätzt die Nitaqat-Developed-Stufe für 2026, 2027 und 2028 anhand der Tätigkeit, der Gesamtbelegschaft und des gewichteten Saudisierungskoeffizienten.
Rechner öffnenBerechnen Sie Urlaubsanspruch, Resturlaub und den geschätzten Wert nicht genutzter Urlaubstage.
Rechner öffnenBerechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist und die geschätzte Entschädigung für fehlende Tage.
Rechner öffnenBerechnung nach Artikel 84 und 85 des saudischen Arbeitsrechts.
Berechnen Sie die Schlussabrechnung einschließlich Dienstzeitentschädigung, Urlaub, ausstehendem Lohn und Kündigungsfrist.
Rechner öffnenDie Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nach dem saudischen Arbeitsrecht ein gesetzlicher Anspruch von Beschäftigten. Sie wird nach den Artikeln 84 und 85 berechnet. Ob der Arbeitsvertrag endet oder die beschäftigte Person selbst kündigt, kann den Betrag um Tausende Saudi-Riyal verändern. Dieser Rechner wendet die im bereitgestellten Text beschriebenen Regeln auf Ihren Fall an.
Geben Sie Ihren letzten Monatslohn, die Dauer Ihrer Beschäftigung und den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Berechnungsgrundlage ist der letzte tatsächliche Lohn einschließlich regelmäßiger fester Zulagen. Bei Vertragsende oder Kündigung durch den Arbeitgeber wird grundsätzlich die volle Leistung berechnet. Bei einer Eigenkündigung gelten die Anspruchsstufen nach Artikel 85. Angefangene Dienstjahre werden anteilig berücksichtigt.
Anspruch bei Eigenkündigung: kein Anspruch bei weniger als 2 Jahren, ein Drittel bei 2 bis 5 Jahren, zwei Drittel bei mehr als 5 und weniger als 10 Jahren sowie der volle Betrag ab 10 Jahren. Bei Vertragsende oder Beendigung durch den Arbeitgeber wird grundsätzlich der volle Betrag angesetzt.
Eine beschäftigte Person war 8 Jahre tätig und erhielt zuletzt 6.000 SAR monatlich. Endet der Vertrag, werden für die ersten 5 Jahre 5 × 3.000 = 15.000 SAR und für die folgenden 3 Jahre 3 × 6.000 = 18.000 SAR berechnet. Die gesamte Abfindung beträgt somit 33.000 SAR. Bei einer Eigenkündigung nach derselben Dienstzeit wären laut der beschriebenen Anspruchsquote zwei Drittel fällig, also 22.000 SAR.
Diese Berechnung dient nur der Orientierung anhand der allgemeinen Regeln im bereitgestellten Inhalt. Sonderfälle wie Provisionen, variable Vergütung oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten können abweichend behandelt werden. Wenden Sie sich bei strittigen Fällen an eine qualifizierte Rechtsberatung oder die zuständige Arbeitsbehörde.
Nach dem bereitgestellten Text wird der letzte tatsächliche Lohn zugrunde gelegt. Dazu gehören regelmäßige feste Zulagen, beispielsweise feste Wohnungs- und Transportzulagen. Eine Berechnung ausschließlich anhand des Grundgehalts kann den Anspruch zu niedrig ausweisen. Prüfen Sie deshalb die Lohnbestandteile und Ihren Arbeitsvertrag.
Der Anspruch kann bei einer rechtmäßigen Entlassung nach Artikel 80 entfallen, etwa in den im Gesetz genannten Fällen wie tätlichem Angriff, Fälschung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Auch bei einer Eigenkündigung vor Vollendung von zwei Dienstjahren besteht nach dem bereitgestellten Text kein Anspruch.
Bezahlter gesetzlicher Urlaub wird der Dienstzeit zugerechnet. Längere unbezahlte Freistellungen können je nach Fall von der Berechnung ausgenommen werden. Die Dienstzeit wird grundsätzlich vom Beschäftigungsbeginn bis zum letzten tatsächlichen Arbeitstag berechnet.
Nach dem bereitgestellten arabischen Text sieht Artikel 87 in bestimmten Fällen den vollen Anspruch vor. Dazu gehören unter anderem das Ausscheiden einer Arbeitnehmerin innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Heirat oder innerhalb von drei Monaten nach einer Entbindung sowie die Beendigung der Arbeit aufgrund höherer Gewalt. Diese Fälle werden demnach wie eine reguläre Vertragsbeendigung behandelt.
Diese Quellen werden zur Prüfung von Begriffen, Formeln und Informationen des Rechners verwendet.